Leider erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen zur Prüfung der Rückzahlung Ihrer Reservierungsgebühr.
Vorsorglich möchten wir Ihnen jedoch mitteilen,
dass die Ablehnung des Auftrags durch uns keine rechtliche Einschätzung zur Möglichkeit einer weiteren Geltendmachung der Forderung einschließt.