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Alllgemeine Geschäftsbedingungen der MAKELARUS GmbH

(Stand: 9.1.2023)

1.    Allgemeines/Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Nutzung der Homepage Makelarus.de (nachfolgend: Homepage) sowie für alle durch oder über diese Homepage zur Verfügung gestellten Dienste zwischen uns, der MAKELARUS GmbH (ehemals TAMMUS PROFI Inkasso GmbH), Normannenweg 32, 20537 Hamburg, info@makelarus.de (nachfolgend: MAKELARUS oder wir)
und Ihnen als Kunden (nachfolgend: Kunde oder Sie).

 

2.    Vertragsgegenstand

2.1    
MAKELARUS übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Erstattung der von Ihnen an einen Immobilienmakler (nachfolgend: Makler) im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück (nachfolgend: Immobilie) gezahlten Maklerprovision auf Grundlage nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilter Widerrufsbelehrung (nachfolgend: Forderung).

2.2    
Unsere Tätigkeit erfolgt auf Basis einer ausschließlich erfolgsabhängigen Vergütung. Die Einzelheiten unserer Vergütung werden in den Ziffern 6-8 dieser AGB geregelt.

2.3    
Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist, dass Sie den Makler als Verbraucher beauftragt haben. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.4    
Ferner ist für unsere Beauftragung Voraussetzung, dass zumindest ein deutscher Gerichtsstand besteht. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Sie (als Verbraucher) Ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben oder der Makler den Sitz seiner Niederlassung, seiner Filiale oder seines Geschäfts innerhalb Deutschlands hat.

2.5    
Sollte der Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und dem Makler zum Zeitpunkt Ihres Angebots an uns bereits länger als ein Jahr zurückliegen, können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn Sie den Maklervertrag bereits innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Maklervertrages widerrufen haben und Sie uns über den Widerruf einen entsprechenden Nachweis mit dem Angebot einreichen.

2.6    
Um Ihre Interessen effizient und erfolgreich durchzusetzen, treten Sie uns die Forderung nebst sämtlicher Nebenrechte und etwaiger Auskunftsansprüche gegen den Makler treuhänderisch unwiderruflich ab und beauftragen uns, die Forderung durchzusetzen. Mit der Abtretung werden wir Inhaber der Forderung gegen den Makler. Sofern und soweit die von uns angestellten Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung ohne Erfolg bleiben, verpflichten wir uns, Ihnen die (Rest-)Forderung abzutreten.

2.7    
Sofern Sie noch keinen Widerruf Ihrer Willenserklärung zum Maklervertrag erklärt haben, übernehmen wir das im Zuge der Forderungsdurchsetzung. In diesem Fall bezieht sich Ihre Abtretung auf eine aufschiebend bedingte Forderung einschließlich sämtlicher Nebenrechte und dem von Ihnen noch nicht ausgeübten Widerrufsrecht. Die Forderung entsteht deshalb aufschiebend bedingt, weil sie erst durch unsere Erklärung des Widerrufs wirksam begründet wird.

 

3.    Forderungsdurchsetzung durch uns

3.1    
Wir werden zunächst versuchen, die Forderung gegen den Makler außergerichtlich durchzusetzen.

3.2    
Sollten unsere außergerichtlichen Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung nicht ausreichen, können wir bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt zur anwaltlichen (und ggf. auch gerichtlichen) Durchsetzung der Forderung beauftragen. Wir werden dem Vertragsanwalt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen. Für die Tätigkeit von uns und für die Tätigkeit des von uns beauftragten Vertragsanwalts entstehen Ihnen uns und den Vertragsanwälten gegenüber in keinem Fall Kosten. Sind unsere Bemühungen erfolglos, tragen wir die Kosten. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der anwaltlichen Durchsetzung informieren.

 

4.    Auftragsvorgang, Vertragsschluss, Angebot und Annahme, aufschiebende Bedingung

4.1    
Auf der Homepage Makelarus.de müssen Sie zunächst Ihre Kontaktdaten sowie die Anschrift der Immobilie eingeben. Anschließend erhalten Sie von uns eine Registrierungsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Über den in der Registrierungsbestätigung enthaltenen Link stellen Sie uns alle für die Prüfung Ihres Anspruchs relevanten Informationen zur Verfügung. Nach vollständiger Eingabe der relevanten Informationen geben Sie uns gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Durchsetzung Ihrer Forderung nebst Nebenforderungen ab (nachfolgend: Angebot). Ihr Angebot wird durch Klicken auf den entsprechenden Auftragsbutton „Jetzt Forderungsdurchsetzung beauftragen“  abgegeben. Den Eingang Ihres Angebots bei uns bestätigen wir Ihnen umgehend per E-Mail.

4.2    
Bei gewöhnlichem Prüfungsaufwand teilt Ihnen MAKELARUS in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Eingang Ihres Angebots mit, ob dieses angenommen oder abgelehnt wird. MAKELARUS ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Ihr Angebot binnen sieben Tagen nach Erhalt anzunehmen. Annehmen kann MAKELARUS das Angebot durch ausdrückliche Erklärung gegenüber Ihnen (z. B. per E-Mail) (nachfolgend: Annahme).

4.3    
Im Zuge Ihres Angebots erklären Sie uns gegenüber zugleich die Abtretung der Forderung mit allen Nebenrechten einschließlich eines von Ihnen ggf. noch nicht ausgeübten Widerrufsrechts. Das Angebot auf Abtretung wird durch unsere Annahme nach Ziffer 4.2 angenommen.

4.4      
Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit Ihnen wird erst wirksam und wir können es erst dann die Forderung gegen den Makler durchsetzen, wenn uns Ihre Abtretungsbestätigung (vgl. Ziff. 10.4) im Original erreicht hat. Den Eingang der Abtretungsbestätigung bei uns bestätigen wir Ihnen wiederum per E-Mail.

4.5  
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder von Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmen.

 

 

5.    Wichtige Angaben im Auftragsvorgang durch Sie

5.1    
Die im Auftragsvorgang abgefragten Informationen sind von Ihnen vollständig und korrekt anzugeben. Bevor diese Informationen durch Klicken des Buttons „Jetzt Forderungsdurchsetzung beauftragen“ übermittelt werden, haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre getätigten Angaben zu bearbeiten. Sollten sich die von Ihnen angegebenen Daten nach Abgabe Ihres Angebots ändern oder sollten Sie feststellen, dass Sie falsche Daten angegeben haben, so sind Sie verpflichtet, die Daten umgehend zu korrigieren. Das betrifft insbesondere Ihre Angaben zum Maklervertrag und den Zweck, den Sie mit dem durch den Maklervertrag vermittelten Objekt (Wohnung, Einfamilienhaus oder unbebautes Grundstück) bei Abschluss des Maklervertrages verfolgt haben.

5.2    
Mit Abgabe Ihres Angebots bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie die Maklerprovision gezahlt haben und daher Anspruchsinhaber sind. Ferner bestätigen Sie, dass Sie auf Ihre Forderung gegen über dem betreffenden Makler bislang keine Zahlung erhalten haben. Sollte sich dies als falsch herausstellen, machen Sie sich schadensersatzpflichtig und sind in jedem Fall verpflichtet, uns eine neu ausgestellte Abtretung zukommen zu lassen.

5.3    
Auch für weitere Schäden, die uns dadurch entstehen, dass Sie uns gegenüber vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben getätigt haben, behalten wir uns vor, Ihnen gegenüber Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

5.4    
Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass MAKELARUS kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

6.    Unsere Vergütung unter Anrechnung auf die durchgesetzte Forderung

6.1    
Setzen wir die Forderung erfolgreich durch, erhalten wir von Ihnen eine Vergütung einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe eines prozentualen Anteils der durchgesetzten Forderung (nachfolgend: Vergütung), s. Ziffer 6.2. Voraussetzung für das Entstehen und die Fälligkeit der Vergütung ist, dass die Forderung durch uns zumindest teilweise erfolgreich beigetrieben wird. Eine Beitreibung der Forderung gilt dann als erfolgreich, wenn und soweit der Forderungsbetrag durch den Makler oder die Vertragsanwälte an Sie oder an uns ausgezahlt worden ist. Der uns zustehende prozentuale Anteil wird ausschließlich auf die Beträge berechnet, die der Makler an Sie und/oder uns auszahlt (s. Ziffer 6.2).

6.2    
Der für die Höhe der Vergütung maßgebliche Prozentsatz beträgt 30 %. Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist alles, was der Makler nach dem Versenden unserer Zahlungsaufforderung zurückzahlt, und zwar einschließlich etwaig auf die Forderung angefallener Verzugszinsen und etwaig erstatteter Rechtsverfolgungskosten (einschließlich Gerichtsgebühren).
Sollte nur ein Teilbetrag des geforderten Anspruchs durchgesetzt werden, berechnen wir die Vergütung nur auf den von uns durchgesetzten Teilbetrag. Gleiches gilt bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Makler gemäß Ziffer 12.

6.3    
Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, berechnen wir Ihnen keine Kosten. Dies gilt auch dann, wenn zur Durchsetzung der Forderung unsere Vertragsanwälte eingeschaltet wurden. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen Sie nach Maßgabe der Ziffern 5.2 und 5.3 bleibt hiervon unberührt.

6.4    
Wir übernehmen auch sonstige Kosten der Rechtsverfolgung (einschließlich der Gerichtskosten und der gegnerischen Rechtsanwaltskosten).

6.5    
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, bleibt der (erfolgsabhängige) Vergütungsanspruch von MAKELARUS nach Maßgabe dieser Ziffer 6 bestehen.

 

7.    Ergänzende Vergütungsregelungen
Gemäß § 13e RDG können Sie die Kosten, die wir Ihnen für die Vornahme unserer Leistungen berechnen, von Ihrem Schuldner allenfalls bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde.

 

8.    Wesentliche Eigenschaften unserer Dienstleistungen und Darlegung der Gründe für eine Erfolgsvergütung
Der Kauf einer Immobilie ist für viele Verbraucher in finanzieller Hinsicht eine sehr bedeutende Entscheidung. Die im Rahmen dessen geleistete Maklerprovision ist ein wesentlicher Teil dieser Entscheidung. Die Angst, sich in weitere finanziell unüberschaubare Risiken zu begeben hält Verbraucher aber regelmäßig davon ab, gegenüber dem Makler einen Erstattungsanspruch bezüglich der geleisteten Provision geltend zu machen, wenn der Makler gegen die Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher nach Art. 246a EGBGB verstoßen hat. Die dort genannten Informationen müssen dem Verbraucher vom Makler vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zum Maklervertrag in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Diese Belehrung erfolgt oftmals nicht, nicht rechtzeitig, nicht in der richtigen Form oder mit einem unzureichenden Inhalt. Belehrt der Makler den Verbraucher nicht ordnungsgemäß im vorstehenden Sinne, kann der Verbraucher von dem Makler die Rückzahlung einer von dem Verbraucher gezahlten Maklerprovision verlangen. Hier setzt unser Angebot an. Wir wollen mit unserem Geschäftsmodell einen risikofreien Rahmen bieten, innerhalb dessen wir von Ihnen nur dann vergütet werden, wenn und soweit unsere Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Maklerprovision gegen den Makler erfolgreich war.
Auf die Vergütung in Form eines Erfolgshonorars sind wir angewiesen, weil mit unserer Tätigkeit insbesondere ein erheblicher personeller Aufwand verbunden ist. Wir bedienen uns zahlreicher Spezialisten, die für uns den größtmöglichen Erfolg bei der Forderungsdurchsetzung sicherstellen sollen. Dies reicht von einer funktionierenden IT-Infrastruktur über eine Personal- und Finanzabteilung bis hin zu Mitarbeitern, die sich mit Rechts- und Marketingfragen befassen. Außerdem gehen wir für unsere Kunden auch ein erhebliches Prozesskostenrisiko ein, das in Gerichtskosten, eigenen Rechtsanwaltskosten, den Rechtsanwaltskosten der Gegenseite oder auch Sachverständigenkosten zum Ausdruck kommt. Ferner tragen wir auch das Risiko, dass wir selbst bei erfolgreicher gerichtlicher Forderungsdurchsetzung einen Titel gegen den Makler erlangen der praktisch nicht durchsetzbar ist (etwa weil der Makler Insolvenz angemeldet hat).
- Ende der Vergütungsvereinbarung -

 

9.    Abrechnung, Auszahlung

9.1    
Wir sind berechtigt, die uns Ihnen gegenüber nach Ziffer 6 zustehende Vergütung einschließlich Umsatzsteuer direkt von den bei uns eingehenden Zahlungen abzuziehen. Ist ein Vertragsanwalt beauftragt worden, werden die Vertragsanwälte die durchgesetzten Beträge zum Zwecke der Abrechnung mit Ihnen an uns auskehren.

9.2    
Über bei uns eingehende Zahlungen des Maklers rechnen wir umgehend und ordnungsgemäß mit Ihnen ab. Den Ihnen zustehenden Betrag zahlen wir innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Abrechnung aus.

9.3    
Sie müssen uns eine Kontoverbindung benennen, auf die wir das Geld überweisen können. Sollten wir alternative Auszahlungsmethoden (z.B. PayPal, BitCoin) anbieten, können Sie uns die entsprechenden Informationen anstelle der Kontoverbindung angeben. Für den Fall, dass Sie über kein SEPA Konto verfügen, werden etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von Ihnen getragen.

9.4    
Falls durch den Makler eine Zahlung direkt an Sie erfolgt, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Über eine uns zustehende Vergütung erstellen wir Ihnen sodann eine Rechnung mit einer Zahlungsaufforderung.

 

10.    Ihre Pflichten im Rahmen der Forderungsdurchsetzung

10.1    
Sie unterstützen uns bei der Durchführung unserer vertraglichen Pflichten. Neben den von Ihnen mit Ihrem Angebot übermittelten Angaben teilen Sie uns auch nach erfolgter Beauftragung mit der Forderungsdurchsetzung den zu Grunde liegenden Sachverhalt nach Ihrem Kenntnisstand auf Nachfrage vollständig mit. Sie stellen uns zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen/Informationen zur Verfügung und reichen neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach. Sie haften für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen/Informationen. Sie verpflichten sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

10.2    
Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn der Makler mit Ihnen in Verbindung tritt oder Zahlungen des Maklers an Sie auf die Forderung erfolgen.

10.3    
Sie bestätigen hiermit, dass Sie vor unserer Beauftragung über die Forderung nicht anderweitig verfügt haben und ebenso wenig noch ein Dritter mit der Durchsetzung beauftragt ist. Während unser Vertrag zur Durchsetzung der Forderung besteht, dürfen Sie keine anderen Dienstleister, Rechtsanwälte oder private oder öffentliche Stellen eigenständig mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, keine gerichtlichen Schritte eigenständig einleiten oder über die uns abgetretene Forderung verfügen.

10.4    
Sie sind verpflichtet, uns zur Durchsetzung der Forderung, eine von Ihnen unterschriebene Abtretungsbestätigung im Original zu übersenden (d.h. auf dem Postweg). Eine vorausgefüllte Abtretungsbestätigung übersenden wir Ihnen mit unserer Annahmeerklärung (vgl. Ziffer 4.2).

10.5    
Sie sind ebenfalls verpflichtet, im Bedarfsfall gegenüber MAKELARUS schriftlich zu bestätigen, dass ein Auftrag zur Durchsetzung der Forderung zustande gekommen.

 

11.    Beauftragung der Vertragsanwälte

11.1    
Als Rechtsdienstleister ist uns die Vertretung vor den ordentlichen Zivilgerichten in Deutschland nicht gestattet. Sollten unsere außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen (einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens) vollständig oder teilweise erfolglos geblieben sein, können wir bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt im eigenen Namen und auf unser Kostenrisiko mit der Durchsetzung der Forderung mandatieren (d.h. sofern unsere Bemühungen nicht erfolgreich sind, tragen wir sämtliche Kosten).

11.2    
Sie gestatten uns, dem Vertragsanwalt Zugriff auf die Unterlagen/Informationen zu gewähren. Sie verpflichten sich, Nachfragen des Vertragsanwalts zum Sachverhalt direkt zu beantworten.

11.3    
Sollte die Anspruchsdurchsetzung auch nach der Anwaltsbeauftragung und außergerichtlicher und ggf. auch gerichtlicher Durchsetzung nicht erfolgreich sein, tragen Sie keine Kosten der Anwaltsbeauftragung. Wir übernehmen auch sonstige Kosten der Rechtsverfolgung (einschließlich der Gerichtskosten und der gegnerischen Rechtsanwaltskosten), wenn diese nicht von dem Makler erstattet werden.

 

12.    Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche

12.1    
Der Abschluss eines Vergleiches setzt grundsätzlich Ihre Zustimmung voraus. Hiervon unberührt besteht für Sie die Möglichkeit, uns und einem etwaigen Vertragsanwalt vorsorglich bei Abschluss des Vertrages mit uns oder zu einem späteren Zeitpunkt das Recht zum Abschluss von Vergleichen einzuräumen (nachfolgend: vorsorgliche Zustimmung). Vergleiche bedürfen dann keiner weiteren Zustimmung. Sie können von uns jedoch verlangen, den Vergleich nach Maßgabe von Ziffer 12.5 zu widerrufen, wenn der von uns abgeschlossene Vergleich eine Zahlung des Maklers von weniger als 40 % der Forderung vorsieht.

12.2    
Erteilen Sie uns keine vorsorgliche Zustimmung zum Abschluss von Vergleichen, benötigen wir zum Abschluss eines Vergleiches grundsätzlich Ihre konkrete Zustimmung (nachfolgend: konkrete Zustimmung). Erteilen Sie uns Ihre konkrete Zustimmung, sind wir berechtigt, den Vergleich für Sie unwiderruflich abzuschließen. Sie sind nicht berechtigt, die konkrete Zustimmung zu verweigern, wenn der Makler mehr als 70 % der geforderten Summe bietet.

12.3    
Wir sind berechtigt, Vergleichsabschlüsse ohne Rücksprache mit Ihnen abzulehnen, falls der Makler Ihnen weniger als 70 % der geforderten Summe anbietet.

12.4    
Ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleichsschluss wirkt sich nicht auf unsere Vergütung aus; es gelten insofern die Bestimmungen unter Ziffer 6 entsprechend.

12.5    
Über von uns abgeschlossene Vergleiche informieren wir Sie in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach Vergleichsschluss. Sofern wir nach Ziffer 12.1 verpflichtet sind, den Vergleich mit einer Widerrufsmöglichkeit abzuschließen, sind Sie innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Vergleichsschluss berechtigt, von uns die Erklärung des Widerrufs zu verlangen.

12.6    
Lehnen Sie einen Vergleichsschluss aus berechtigten Gründen ab oder verlangen Sie von uns nach Maßgabe von Ziffer 12.5 den Widerruf eines Vergleiches, hat dies keine Auswirkungen auf unsere Vergütung. Wir werden in diesen Fällen unsere Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche überprüfen und anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

13.    Regulierung

13.1    
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine rechtliche Beratung und kein Factoring i.S.d. KWG erbringen.

13.2    
Gem. § 13b Abs. 1 Nr. 4 RDG weisen wir darauf hin, dass MAKELARUS registrierter Inkassodienstleister im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist. Wir sind eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister unter Aktenzeichen 3712E/01/0390 bei der Registrierungsbehörde: Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, rechtsdienstleistungsregister@ag.justiz.hamburg.de.

 

14.    Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Diesen Vertrag mit uns können Sie nur als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abschließen. Verbraucher gem. § 13 BGB ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir, wie folgt, belehren:

14.1    Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: MAKELARUS GmbH, Normannenweg 32, 20537 Hamburg, Telefonnummer: 040 69919101, Faxnummer: 040 69919109, E-Mail: info@makelarus.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (s.u.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

14.2    Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

14.3    Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.
Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen:

14.4    Muster-Widerrufsformular
An: MAKELARUS GmbH, Normannenweg 32, 20537 Hamburg, Telefonnummer: 040 69919101, Faxnummer: 040 69919109, E-Mail: info@makelarus.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich.
- Ende der Widerrufsbelehrung -

 

15.    Vertragsdauer, Kündigung und alternative Streitbeilegung

15.1    
Der Vertrag mit uns endet, wenn die Forderung durchgesetzt wurde oder wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Durchsetzung festgestellt, Sie hierüber informiert und Ihnen die Forderung abgetreten haben.

15.2    
Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch Sie als auch durch uns jederzeit gekündigt werden. Wir behalten uns insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn Sie die Pflichten und Obliegenheiten im Sinne der Ziffer 10 schuldhaft verletzen. Ein Schadensersatzanspruch nach Maßgabe der Ziffern 5.2 und 5.3 bleibt von einer Kündigung unberührt.

15.3    
Sollten Sie das Vertragsverhältnis nach Beauftragung und Auszahlung der Forderung kündigen, bleibt unser Anspruch auf Vergütung nach Ziffer 6 weiter bestehen. Dies gilt nicht, wenn wir schuldhaft Anlass zu Ihrer Kündigung gegeben haben. In diesem Fall sind Sie berechtigt, mit etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen uns gegenüber unserem Vergütungsanspruch aufzurechnen.

15.4    
Sofern wir von dem Recht zur Kündigung Gebrauch machen, werden wir Ihnen Ihre Forderung rückabtreten.

15.5    
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Ihnen steht es frei, diese Plattform für die Beilegung einer Streitigkeit zwischen Ihnen und uns zu nutzen. Allerdings ziehen wir es vor, etwaige Probleme direkt mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen direkt unter info@makelarus.de.

15.6    
Wir weisen darauf hin, dass MAKELARUS weder bereit noch verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.7    
Wir weisen gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 1 RDG darauf hin, dass Ihnen auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um Ihre Forderung gegen den Makler zu realisieren, . So können Sie sich an den Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung wenden.

 

16.    Schlussbestimmungen

16.1    
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ist anwendbar. Haben Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, sind zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften anwendbar, die in diesem Staat gelten.

16.2    
Die Vertragssprache ist Deutsch.

16.3    
Der Vertragstext wird bei Makelarus gespeichert. Die Speicherung ist jedoch befristet, Sie haben deshalb selbst für einen (zusätzlichen) Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung Ihrer Unterlagen zu sorgen. Die vorliegenden AGB können Sie mit der Druckfunktion Ihres Internetbrowsers ausdrucken oder über die Funktion „Seite speichern“ auf Ihrem Endgerät speichern, wenn dieses dazu technisch in der Lage ist.

16.4   
Sollte eine Klausel der Verträge und dieser AGB unwirksam sein, so ist im Übrigen davon auszugehen, dass die Verträge auch ohne diese Klausel geschlossen worden wären. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Parteien umgehend eine wirksame Klausel schriftlich zu vereinbaren, die der unwirksamen Klausel inhaltlich weitestgehend entspricht und dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am nächsten kommt.