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Geheime Rückzahlungen bei der Maklercourtage – ein Unding

Die Maklercourtage in Deutschland ist sehr hoch und liegt mittlerweile bei bis zu 7,14%, zum Beispiel in Berlin und auch oft in anderen Großstädten wie Hamburg, München oder Frankfurt. Ursprünglich musste diese Courtage vom Käufer bezahlt werden, obwohl er nur selten einen Makler beauftragt. Seit dem 23. Dezember 2020 muss die Maklercourtage allerdings geteilt werden zwischen Verkäufer und Käufer und es gibt diverse Bedingungen dazu, die für mehr Transparenz und Gerechtigkeit sorgen sollen:

  • Die Courtage für den Käufer darf nicht höher als 50% der Gesamtsumme betragen
  • Die Zahlung des Käufers muss erst erfolgen, wenn der Nachweis der Zahlung des Verkäufers gegeben ist
  • Die Umgehung von Zahlungen des Verkäufers, z.B. durch spätere Erstattung durch den Makler ist nicht erlaubt

Diese Neuerungen trugen dazu bei, dass auf einmal die Verkäufer Kosten hatten, wenn sie einen Makler beauftragt haben. Und statt die Courtage zu bezahlen, kam es in vielen Fällen dazu, dass über Umwege dann doch keine Courtage vom Verkäufer gezahlt worden ist, auch wenn das ungesetzlich ist und in diesem Fall auch der Käufer ein Anrecht auf die Erstattung hat (!). Viele Verkäufer haben bei der Auswahl des Maklers anscheinend etwas mehr Druck ausgeübt, so dass es entweder oftmals keine Maklercourtage mehr gab (die war dann komplett intransparent in den Verkaufspreis integriert, so dass das Objekt eigentlich viel zu teuer war) oder es gab eine irgendwie geartete Erstattung im Nachhinein. Das hatten viele befürchtet und auch vermutet, aber so richtig nachvollziehbar war es selten und wenn dann wurde es massiv verneint. Sukzessive kamen dann aber auch Zeitungsartikel zu dem Thema auf, die solche Dinge belegen (Beispiele aus dem Hamburger Abendblatt):

Dieses hat natürlich zu viel Feedback von allen Seiten geführt, geändert hat sich aber nichts. Daher haben wir mit der Gründung von Makelarus dieses Thema ganz nach vorne gestellt, denn wir wissen wie schwierig es ist, dieses nachzuweisen und dann auch im nächsten Schritt die gezahlte Maklercourtage wiederzubekommen.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass Sie die Maklercourtage nicht hätten zahlen müssen, dann starten Sie mit uns in die Rückforderung, die für Sie nur bei der Rückzahlung mit Kosten verbunden ist. Also einfach hier einmal registrieren und dann schauen wir, was wir für Sie machen können.